Bessere Straßen

Straßen- und Wegekonzept beschlossen

Wir haben der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 03.12.2020 das „Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Waldfeucht“ beschlossen. Im Jahr 2021 sollen mit Fördermitteln des Landes NRW zunächst baufällige Verbindungsstraßen zwischen den Ortschaften der Gemeinde saniert werden. In den Folgejahren sind auch Straßenbaumaßnahmen innerorts geplant.

Schlagloch am Ortseingang Hontem (von Schöndorf kommend)Schlagloch am Ortseingang Hontem (von Schöndorf kommend)

Das Straßen- und Wegekonzept führt über einen Zeitraum von 5 Jahren auf, welche Straßenbaumaßnahmen erforderlich und umsetzbar sind. Getrennt nach beitragsfreien und beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen werden dort konkrete Straßen benannt, für die sich dann die Planung anschließt. Beitragspflichtig sind dabei Straßenbaumaßnahmen an erschlossenen Grundstücken, also in der Regel innerorts.

Warum zuerst Gemeindeverbindungsstraßen?

Gemeindeverbindungsstraßen sind Straßen im Besitz der Gemeinde (nicht Kreis- oder Landstraßen), die Ortschaften verbinden. Es handelt sich also um außerorts verlaufende Straßen. Einige dieser Straßen in der Gemeinde Waldfeucht sind baufällig, teils übersäht von Schlaglöchern.

Eine umfangreiche Sanierung scheiterte in der Vergangenheit daran, dass die Gemeinde Waldfeucht einfach nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um neben den wichtigen anderen Aufgaben auch die Straßen in sehr gutem Zustand zu unterhalten.

Das Land NRW hat nun aber zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie ein Investitionspaket Kommunen aufgelegt, über welches die Gemeinde Waldfeucht sich Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur fördern lassen kann. Das Land NRW trägt bei Bewilligung der Fördermittel 85 % der notwendigen Investitionen. Daneben stehen weitere Fördertöpfe mit 75 % Förderung zur Verfügung. Die Chancen auf eine Förderung stehen also gut.

Für folgende Verbindungsstraßen wurden die Fördermittel beantragt:

  • Zwischen Obspringen und Löcken
  • Zwischen Braunsrath und Schöndorf
  • Zwischen Schöndorf und Verbindungsstraße Obspringen/Löcken
  • Zwischen Hontem und Schöndorf
  • Zwischen Brüggelchen und Haaren
  • Zwischen Obspringen und K5

Was ist mit den Straßen innerhalb der Ortschaften?

In der Gemeinde Waldfeucht gibt es auch verschiedene Straßen innerhalb der Ortschaften, die sanierungsbedürftig sind. Innerhalb der Ortschaften ist es jedoch gesetzlich vorgeschrieben, von den Anliegern Straßenausbaubeiträge zu verlangen, wenn die Straße aufgewertet wird.

Deswegen möchten wir Deckensanierungen innerhalb der Ortschaften wo möglich nur in Verbindung mit notwendigen Kanalsanierungen durchführen. Dadurch werden Doppelbelastungen durch mehrfache Bauarbeiten vermieden und die Kostenbeiträge der Anlieger niedrig gehalten. Die Planung für die notwendigen Kanalsanierungen ergeben sich aus dem Kanalsanierungskonzept, und die dort festgelegte Reihenfolge ist nun in das Straßen- und Wegekonzept übertragen worden. Letztlich können sich die Anlieger anhand dieser Auflistung über einen Zeitraum von 5 Jahren informieren, ob und wann ihre Straße erneuert wird. Geplant sind folgende Straßenbaumaßnahmen innerorts:

2022:

  • Clemensstraße (Abzweigung Maria Lind bis Lindenstraße)
  • Schulstraße (Abzweigung Heinsberger Straße bis Abzweigung An der Flachsroth)
  • Im Pölert (Kreuzung Paulisweg bis Sopericher Straße)
  • Rotdornweg (Ortseingang bis Kreuzstraße)

2024:

  • Paulisweg (Kreuzung Bunderweg bis Kreuzung Im Pölert)
  • Mühlenstraße
  • Friedhofstraße (ab Am Kirchplatz bis Abzweigung Im Kirchfeld)

2025:

  • End (Ortseingang bis Anton-Laumen-Straße)